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   LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14   

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LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14 (https://dejure.org/2014,79625)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2014 - 5 Ta 180/14 (https://dejure.org/2014,79625)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 5 Ta 180/14 (https://dejure.org/2014,79625)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Diese Grundsätze für die Schadensschätzung entsprechen auch den materiell-rechtlichen Anforderungen gemäß § 287 Abs. 1 ZPO (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Juris).

    Die Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre (BGH 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 - Juris; Zöller/Greger ZPO aaO. § 287 Rn 4); eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in Form der Schätzung eines Mindestschadens, lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (ständige Rechtsprechung BGH 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11 - Juris; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 1 Ta 32/10

    Festsetzung des Vergleichsmehrwerts bei zweifelhafter Realisierbarkeit der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Diese wirtschaftliche Betrachtungsweise findet ihren gesetzlichen Niederschlag zum einen im Gedanken der Geringerbewertung wertloser Forderungen in § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG (LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2010 - 1 Ta 32/10 - JurBüro 2010, 529).

    Gleiches gilt auch für mitverglichene, nicht rechtshängig gewesene streitige Ansprüche (LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2010 - 1 Ta 32/10 - LAG Hamm 28. Februar 1980 - 8 Ta 215/79 - MDR 1980, 613; LAG Düsseldorf 30. September 1987 - 7 Ta 140/87 - JurBüro 1988, 778; LAG Frankfurt/Main 16. Juni 1964 - 5 Sa 366/63 - NJW 1964, 2129; LAG Hamburg 15. Oktober 1985 - 3 Ta 16/85 -), wobei es nicht auf die ursprüngliche Höhe des geltend gemachten Anspruchs und den Umfang des "Nachlasses", sondern ausschließlich auf das Schadensersatzrisiko ankommt, dem sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses bei realistischer Betrachtung ausgesetzt sehen musste (LAG Nürnberg, 1. März 2010 - 4 Ta 171/09 - Juris; GK-ArbGG/Schleusener Stand November 2012 § 12 ArbGG Rn. 320; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Auflage Rn. 5719).

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Das Gesetz nimmt dabei in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt; allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Juris).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Die Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre (BGH 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 - Juris; Zöller/Greger ZPO aaO. § 287 Rn 4); eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in Form der Schätzung eines Mindestschadens, lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (ständige Rechtsprechung BGH 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11 - Juris; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Juris).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Darüber hinaus sind die Gesichtspunkte des Risikos der Inanspruchnahme und der Realisierbarkeit der streitigen Forderungen allgemein im Rahmen der Bewertung einer Feststellungsklage zu berücksichtigen (BGH 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 - NJW 2009, 920; Zöller/Herget § 3 ZPO Rn. 16 unter dem Stichwort "Feststellungsklagen" jeweils mwN.).
  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Die Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre (BGH 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 - Juris; Zöller/Greger ZPO aaO. § 287 Rn 4); eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in Form der Schätzung eines Mindestschadens, lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (ständige Rechtsprechung BGH 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11 - Juris; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2011 - 1 Ta 179/11

    Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Abgeltungsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Wird eine Abgeltungsklausel lediglich deklaratorisch vereinbart oder erfolgt ihre Vereinbarung auf Grund der pauschalen, jedoch weder näher konkretisierten noch fassbaren Anspruchsbehauptung einer Partei, kommt ihr kein eigener Wert zu (LAG Rheinland-Pfalz, 10. Oktober 2011 - 1 Ta 179/11 - Juris).
  • LAG Nürnberg, 01.03.2010 - 4 Ta 171/09

    Streitwert - Kündigungsschutzanträge - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Gleiches gilt auch für mitverglichene, nicht rechtshängig gewesene streitige Ansprüche (LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2010 - 1 Ta 32/10 - LAG Hamm 28. Februar 1980 - 8 Ta 215/79 - MDR 1980, 613; LAG Düsseldorf 30. September 1987 - 7 Ta 140/87 - JurBüro 1988, 778; LAG Frankfurt/Main 16. Juni 1964 - 5 Sa 366/63 - NJW 1964, 2129; LAG Hamburg 15. Oktober 1985 - 3 Ta 16/85 -), wobei es nicht auf die ursprüngliche Höhe des geltend gemachten Anspruchs und den Umfang des "Nachlasses", sondern ausschließlich auf das Schadensersatzrisiko ankommt, dem sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses bei realistischer Betrachtung ausgesetzt sehen musste (LAG Nürnberg, 1. März 2010 - 4 Ta 171/09 - Juris; GK-ArbGG/Schleusener Stand November 2012 § 12 ArbGG Rn. 320; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Auflage Rn. 5719).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 16/10

    Wertfestsetzung - Gegenstandswert bei Insolvenzfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Auch im Rahmen der Insolvenzordnung bestimmt sich gemäß § 182 InsO der Wert des Streitgegenstandes einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten worden ist, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 1. März 2010 - 1 Ta 16/10 -).
  • LAG Hamm, 28.02.1980 - 8 Ta 215/79
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14
    Gleiches gilt auch für mitverglichene, nicht rechtshängig gewesene streitige Ansprüche (LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2010 - 1 Ta 32/10 - LAG Hamm 28. Februar 1980 - 8 Ta 215/79 - MDR 1980, 613; LAG Düsseldorf 30. September 1987 - 7 Ta 140/87 - JurBüro 1988, 778; LAG Frankfurt/Main 16. Juni 1964 - 5 Sa 366/63 - NJW 1964, 2129; LAG Hamburg 15. Oktober 1985 - 3 Ta 16/85 -), wobei es nicht auf die ursprüngliche Höhe des geltend gemachten Anspruchs und den Umfang des "Nachlasses", sondern ausschließlich auf das Schadensersatzrisiko ankommt, dem sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses bei realistischer Betrachtung ausgesetzt sehen musste (LAG Nürnberg, 1. März 2010 - 4 Ta 171/09 - Juris; GK-ArbGG/Schleusener Stand November 2012 § 12 ArbGG Rn. 320; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Auflage Rn. 5719).
  • LAG Düsseldorf, 30.09.1987 - 7 Ta 140/87

    Rechtshängige Schadensersatzforderung; Realisierbarkeit einer

  • LAG Hessen, 16.06.1964 - 5 Sa 366/63
  • LAG Nürnberg, 29.01.2021 - 2 Ta 6/21

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Abgeltungsklausel

    Wird eine Abgeltungsklausel lediglich deklaratorisch vereinbart oder erfolgt ihre Vereinbarung aufgrund der pauschalen, jedoch weder näher konkretisierten noch fassbaren Anspruchsbehauptung einer Partei, kommt ihr kein eigener Wert zu (LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2011 - 1 Ta 179/11; LAG Baden-Württemberg 09.12.2014 - 5 Ta 180/14 Rn 7).
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